Touristenfischereischein für Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie keinen Fischereischein haben, gibt es die Möglichkeit einen zeitlich befristeten Fischereischein zu erwerben. Dieser gilt an 28 aufeinanderfolgenden Tagen. Er ersetzt nicht die Angelkarte, sondern ist die Voraussetzung eine Angelkarte bei uns zu erwerben. Sie können im Vorfeld Ihrer Reise den Fischereischein auf 2 Wegen beziehen:
- über das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock
- oder direkt vor Ort im Ordnungsamt Malchow bzw. in der Touristinformation Malchow oder Plau am See.
Antrag für einen Touristenfischereischein zum Downloaden.
Vorgehensweise:
- Antrag ausdrucken und ausfüllen
- dem Antrag eine Kopie des Personalausweises (beidseitig) beifügen
- Unterschriebenen Antrag und Personalausweiskopie per Fax an das Landesamt für Fischerei nach Rostock schicken
- der Touristenfischereischein, eine Informationsbroschüre und die Rechnung (Gebühr 20,00 €) wird dann per Post zugeschickt
WICHTIG: zum Angeln wird dann aber noch eine Angelkarte benötigt!
Anschrift des Landesamtes:
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV
Abt. Fischerei und Fischwirtschaft
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock
Tel.: 0381-4035-0
Fax: 0381-4035-730

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